Erwägungsgrund 3 32011D0709BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/709/EU)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2011/94/EU des Rates im Namen der Union am 15. Dezember 2010 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32011D0082BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013) (2011/82/EU)
Das Abkommen wurde am 15. Februar 2010 im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2010/195/EU des Rates…
Erwägungsgrund 2 32011D0466BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Abschluss eines Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada (2011/466/EU)
Das Abkommen wurde am 6. Mai 2009 im Namen der Union vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2009/469/EG des…
Erwägungsgrund 3 32011D0126BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/126/EU)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2010/144/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 30. November 2009…
Erwägungsgrund 2 32011D0719BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (2011/719/EU)
Das Abkommen wurde am 30. Juni 2008 im Namen der Union vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32011D0157BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (2011/157/EU)
Dieses Abkommen ist gemäß dem Beschluss 2010/621/EU des Rates vom 8. November 2010 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Union…