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Da der Europäische Rat am 23. Oktober 2011 bekundet hat, dass er weiterhin besorgt ist über die Ausweitung des Nuklear- und des Raketenprogramms Irans, sollten überdies weitere Personen und Einrichtungen in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
Ferner sollten angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen…
Am 1. Dezember 2011 hat der Rat erneut erklärt, dass er hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms, insbesondere unter Berücksichtigung der…
Überdies sollten weitere Personen und Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die gemäß Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP restriktiven…
Der Europäische Rat hat am 17. Juni 2010 seiner wachsenden Besorgnis über das Nuklearprogramm Irans zum Ausdruck gebracht und die Annahme der Resolution 1929…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die spezifischen restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP weiterhin auf die in Anhang II jenes…
In die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.