Erwägungsgrund 4 32011D0399BESCHLUSS ATALANTA/3/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. Juli 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/399/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 4 32011D0237BESCHLUSS ATALANTA/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. April 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/237/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 4 32010D0753BESCHLUSS ATALANTA/5/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. November 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/753/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 4 32007D0711BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/11/2007 vom 25. September 2007 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2007/711/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32010D0423BESCHLUSS ATALANTA/4/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 19. Juli 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/423/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 4 32009D0288BESCHLUSS ATALANTA/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. März 2009 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/288/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.