Art. 1 32011D0815Beiträge von Drittstaaten
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Truppengestellungskonferenz vom 23. August 2011 und der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Mission und des EUMC…
Erwägungsgrund 2 32011D0846BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES ATALANTA/5/2011 vom 16. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/846/GASP)
Entsprechend dem Angebot Serbiens, zur Operation Atalanta beizutragen, und gemäß der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und dem Ratschlag des…
Erwägungsgrund 2 32009D0446BESCHLUSS ATALANTA/5/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 10. Juni 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/446/GASP)
Der Beitrag Kroatiens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32009D0758BESCHLUSS ATALANTA/7/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Oktober 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/758/GASP)
Der Beitrag Montenegros sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und dem Ratschlag des Militärausschusses der Europäischen Union zu…
Erwägungsgrund 2 32009D0356Der Beitrag Norwegens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32006D0675BESCHLUSS 2006/675/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation (EU-Operation Commander) und des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu einem Beitrag…