Erwägungsgrund 3 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Zur Gewährleistung einer kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der Union und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Erwägungsgrund 3 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Zur Gewährleistung der kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der EU und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Erwägungsgrund 5 32011D0863Anhang II des Abkommens sollte an die Entwicklung der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Anhang II des Abkommens sollte an die Entwicklung der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —
Erwägungsgrund 5 32004D0911BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2004 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums (2004/911/EG)
Es ist notwendig, ein einfaches und schnelles Verfahren für eventuelle Anpassungen der Anhänge I und II des Abkommens vorzusehen —
Erwägungsgrund 2 32012D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2012 zur Aktualisierung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (2012/355/EU)
Die Aktualisierung des Anhangs erfolgt gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Währungsvereinbarung. Darin ist vorgesehen, dass der Anhang alljährlich von der Kommission…