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Darüber hinaus hat die Kommission nach Auffassung des Rates einen Fehler begangen, indem sie die Zeitspanne, auf die sich ihre Analyse erstreckt, zu kurz gewählt hat. Dieser Fehler hat eine korrekte Lagebewertung durch die Kommission verhindert und somit die Schlussfolgerungen aus den beiden Dokumenten — dass nämlich keine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union vorliegt — erheblich verzerrt.
Angesichts dessen ist der Rat der Auffassung, dass der Standpunkt der Kommission in der Frage, ob eine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen…
Der Rat ist der Auffassung, dass in keinem der von der Kommission vorgelegten Dokumente (nämlich der „Bericht“ und die „Zusatzinformationen“) die gegenwärtige…
Da der Rat nur auf Vorschlag der Kommission tätig werden kann, hat die Tatsache, dass die Kommission nicht die richtigen Schlüsse aus den Hinweisen gezogen und…
Der Rat hat sich den Schlussfolgerungen der Kommission nicht angeschlossen, da diese nach seiner Auffassung die wirtschaftliche und soziale Lage in der Union…
Der Rat teilt diese Schlussfolgerungen nicht. Der Rat ist davon überzeugt, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise, die gegenwärtig in der Union herrscht und in…
Nach Auffassung des Rates könnte dieser erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage außerdem nicht rasch genug bei den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.