Erwägungsgrund 5 32012D0108BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (2012/108/EU)
Damit gewährleistet ist, dass die Russische Förderation die Verpflichtungen in Bezug auf neue Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe ab dem Tag einhält, an dem die…
Art. 3 32012D0105Das Abkommen und das Protokoll werden im Einklang mit den Bestimmungen des Abkommens und nach Artikel 26 Absatz 3 des Protokolls ab dem Tag des Beitritts der…
Erwägungsgrund 6 32012D0107BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (2012/107/EU)
Damit gewährleistet ist, dass die nach dem PCA bestehenden Verpflichtungen der Russischen Föderation nach dem WTO-Beitritt der Russischen Föderation…
Art. 3 32012D0107BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (2012/107/EU)
Gemäß den Bestimmungen des Abkommens wird es ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur WTO vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss…
Art. 3 32012D0108BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (2012/108/EU)
Das Abkommen wird gemäß seinen Bestimmungen ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur WTO vorläufig angewandt, bis die zu seinem Abschluss…
Art. 3 32012D0106BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (2012/106/EU)
Nach Artikel 13 Absatz 3 des Abkommens wird es ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur WTO vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss…