Art. 4 32012D0108BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (2012/108/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 4 32012D0106BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (2012/106/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 4 32012D0164BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2012/164/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 4 32012D0712BESCHLUSS 2012/712/GASP DES RATES vom 19. November 2012 in Bezug auf die Überprüfungskonferenz 2013 zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (2012/429/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 3 32012D0435BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (2012/435/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.