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Der Rat der Europäischen Union nahm in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2010 Schlussfolgerungen an, in denen er sich nachdrücklich für die Aushandlung eines Vertrags über den Waffenhandel als rechtsverbindliches internationales Instrument zur Einführung gemeinsamer internationaler Normen für den Transfer konventioneller Waffen einsetzte. Er hob zudem hervor, wie wichtig bei diesem Prozess die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und regionalen Organisationen ist.
Der Rat hat 2005, 2006, 2007, 2010 und 2012 Schlussfolgerungen angenommen, mit denen er die Aushandlung eines Vertrags über den Waffenhandel unterstützt und…
Der Rat hat sich in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006, vom 10. Dezember 2007, vom 12. Juli 2010 und vom 25. Juni 2012 anerkennend zu den…
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006, vom 10. Dezember 2007, vom 12. Juli 2010 und vom 25. Juni 2012 erklärt, dass er sich mit ganzer…
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006 die förmliche Aufnahme des Prozesses zur Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen internationalen…
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2007 unterstrichen, dass er der von den VN eingesetzten Gruppe von Regierungssachverständigen große…
Am 6. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.