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Vor diesem Hintergrund sollte — übereinstimmend mit dem Beschluss 2010/413/GASP — die Anwendung gezielter finanzieller Maßnahmen für Anbieter spezieller Zahlungsverkehrsdienste weiterentwickelt werden.
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2011/137/GASP sollte geändert werden, um Sonderregelungen für restriktive Maßnahmen, die für Hafenbehörden gelten, Rechnung zu tragen.
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/445/GASP sollte entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.