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Um Fortschritte im Hinblick auf die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, zu fördern, sollten die in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 weiter ausgesetzt werden. Am Ende dieses Zeitraums sollte der Rat diese restriktiven Maßnahmen im Hinblick darauf überprüfen, die Erfüllung der Bedingungen für eine effektive und nachhaltige Rückkehr zu einem normalen Betrieb der Schulen in der transnitrischen Region, die die lateinische Schrift verwenden, sicherzustellen, insbesondere durch die Beseitigung der Beschränkungen ihrer Registrierung durch die transnitrische De-facto-Verwaltung, die Schaffung ordnungsgemäßer Bedingungen für den Betrieb aller dieser Schulen und die zeitliche Nachhaltigkeit dieser Bedingungen.
Die in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 30. September 2013 verlängert werden. Um jedoch…
Um Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts und die Wiederherstellung des freien Personenverkehrs über die…
Um jedoch Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts durch die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die…
Um jedoch Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts durch die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die…
Um jedoch Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts durch die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.