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Artikel 20 des Übereinkommens erhält folgenden Wortlaut: „Artikel 20 Nukleare Schäden Eine Haftung nach diesem Übereinkommen besteht nicht für einen Schaden, der durch ein nukleares Ereignis verursacht wurde, a) wenn der Inhaber einer Kernanlage für einen solchen Schaden entweder nach dem Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, nach dem Wiener Übereinkommen vom 21. Mai 1963 über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden oder nach einer in Kraft befindlichen Änderung bzw. einem in Kraft befindlichen Protokoll zu diesen Übereinkommen haftet oder b) wenn der Inhaber einer Kernanlage für einen solchen Schaden auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften über die Haftung für solche Schäden haftet, vorausgesetzt, dass diese Rechtsvorschriften für die Geschädigten in jeder Hinsicht ebenso günstig sind wie das Pariser oder das Wiener Übereinkommen oder eine in Kraft befindliche Änderung bzw. ein in Kraft befindliches Protokoll zu diesen Übereinkommen.“
Der Inhaber einer Kernanlage haftet nicht nach dem Pariser Übereinkommen, sofern der Schaden durch ein nukleares Ereignis verursacht wurde, das auf Kernanlagen,…
Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung auf Schäden, die durch radioaktive Stoffe entstehen, die bei Anwendung des Pariser Übereinkommens, des Brüsseler…
Ein anderer Vertragsstaat des Pariser Übereinkommens oder ein Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens in Verbindung mit dem Gemeinsamen Protokoll oder ein…
Wiener Übereinkommen bedeutet das Wiener Übereinkommen vom 21. Mai 1963 über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden (BGBl. 2001 II S. 202, 207) in der…
Eine Haftung nach diesem Übereinkommen besteht nicht für einen Schaden, der durch ein nukleares Ereignis verursacht wurde, a) wenn der Inhaber einer Kernanlage…
Soweit die Bundesrepublik Deutschland als ersuchender Staat nach Artikel 10 Abs. 2 des IAEO-Übereinkommens vom 26. September 1986 über Hilfeleistung bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.