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Der Rechtsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation — IMO) nahm im Oktober 2006 den IMO-Vorbehalt und die IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens (im Folgenden „IMO-Richtlinien“) geeinigt, mit denen bestimmte Fragen im Rahmen des Athener Übereinkommens — insbesondere der Schadensersatz für Schäden mit Terrorismusbezug — geregelt werden.
Der Rechtsausschuss der IMO nahm am 19. Oktober 2006 den IMO-Vorbehalt und die IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens („IMO-Richtlinien“)…
Diese Verordnung schafft eine gemeinschaftliche Regelung für die Haftung und Versicherung bei der Beförderung von Reisenden auf See entsprechend den…
Die Mitgliedstaaten machen bei der Hinterlegung ihrer Urkunden über die Ratifikation des Athener Protokolls oder über den Beitritt zum Athener Protokoll den in…
Das Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See wurde am 1. November 2002 unter der…
Mit der Verabschiedung mehrerer Übereinkommen, die von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (nachstehend „IMO“) verwahrt werden, wurde für die…
„Übereinkommen von 1996“ die konsolidierte Fassung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen, das von der Internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.