Art. 2 32012D0247BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Mai 2012 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl, mit Ausnahme von nahtlosen Rohren aus rostfreiem Stahl, mit Ursprung in Belarus (2012/247/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0343BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juni 2012 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Waren aus Sojaprotein-Konzentrat mit Ursprung in der Volksrepublik China (2012/343/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0289BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Juni 2012 zur Einstellung des auf einen chinesischen ausführenden Hersteller, Hangzhou Bioking Biochemical Engineering Co., Ltd., beschränkten Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (2012/289/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0309BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2016 in Spanien und Polen (2012/309/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0163BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2012 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien (2012/163/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0265BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Mai 2012 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter gewebter und/oder gesteppter Glasfasermatten mit Ursprung in der Volksrepublik China (2012/265/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.