Erwägungsgrund 1 32012D0272BESCHLUSS DES RATES vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits im Namen der Union (2012/272/EU)
Am 25. November 2004 hat der Rat die Kommission ermächtigt, ein Rahmenabkommen mit der Republik der Philippinen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (im…
Erwägungsgrund 1 32014D0229BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2009 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits (2014/229/EU)
Am 25. November 2004 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, nachstehend…
Erwägungsgrund 1 32012D0273BESCHLUSS DES RATES vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (2012/273/EU)
Am 27. Juli 2009 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Partnerschafts- und Kooperationsrahmenabkommens mit der Mongolei (im Folgenden…
Erwägungsgrund 1 32013D0040BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2010 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2013/40/EU)
Am 7. Mai 2008 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission, ein Rahmenabkommen mit der Republik Korea (nachstehend „Abkommen“ genannt) auszuhandeln.
Erwägungsgrund 1 32014D0295BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens (2014/295/EU)
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der Union…
Erwägungsgrund 1 32014D0669BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind (2014/669/EU)
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der Union…