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Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Hinsichtlich der Beteiligung Norwegens sollte auch das Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen berücksichtigt werden, insbesondere Artikel 6 über Sicherheit. Die Beteiligung Islands an den GNSS-Programmen sollte aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt werden.
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Hinsichtlich der Beteiligung Norwegens sollte…
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen —
Damit das EWR-Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum Abkommen auf das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung der Europäischen…
Damit das EWR-Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung der Europäischen…
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.