Erwägungsgrund 5 32012D0297BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2012/297/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0341BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/341/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0399BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/399/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses erfolgen —
Erwägungsgrund 5 32012D0228BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2012/228/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 9 32012D0364BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (2012/364/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32012D0227BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (2012/227/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —