Art. 1 Nr. 3 32011D0857BESCHLUSS 2011/857/GASP DES RATES vom 19. Dezember 2011 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2012.“
Erwägungsgrund 4 32012D0291BESCHLUSS 2012/291/GASP DES RATES vom 5. Juni 2012 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum bis zum 14. Juni 2012 ab. Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahingehend geändert…
Erwägungsgrund 3 32013D0241BESCHLUSS 2013/241/GASP DES RATES vom 27. Mai 2013 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum bis zum 14. Juni 2013 ab. Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert…
Art. 1 Nr. 2 32022D1682BESCHLUSS (GASP) 2022/1682 DES RATES vom 29. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Artikel 5 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2023.“
Art. 1 Nr. 2 32023D1303BESCHLUSS (GASP) 2023/1303 DES RATES vom 26. Juni 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2024.“