Erwägungsgrund 2 32012D0338
Am 14. November 2005 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen zu führen, um zu einer stärkeren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen mit bestimmten Mittelmeerländern zu gelangen. Die Verhandlungen mit Israel wurden am 18. Juli 2008 erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind in einem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (im Folgenden „Abkommen von 2010“) enthalten, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.