Erwägungsgrund 14 32011R0582VERORDNUNG (EU) Nr. 582/2011 DER KOMMISSION vom 25. Mai 2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und zur Änderung der Anhänge I und III der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Maßnahmen dieser Verordnung stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Technischen Ausschusses „Kraftfahrzeuge“ —
Erwägungsgrund 10 32013R0143VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Technischen Ausschusses „Kraftfahrzeuge“ —
Erwägungsgrund 6 32012R0383Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für den Führerschein —
Erwägungsgrund 9 32012R0064VERORDNUNG (EU) Nr. 64/2012 DER KOMMISSION vom 23. Januar 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Technischen Ausschusses Kraftfahrzeuge —
Erwägungsgrund 17 32012R0459VERORDNUNG (EU) Nr. 459/2012 DER KOMMISSION vom 29. Mai 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Technischen Ausschusses „Kraftfahrzeuge“ —
Erwägungsgrund 6 32006D0089BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. Februar 2006 über die Annahme des Arbeitsplans 2006 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/89/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Programmausschusses überein.