Erwägungsgrund 11 32006D0558BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. August 2006 über die Aktualisierung der Anhänge der Währungsvereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der Regierung Seiner Durchlaucht des Fürsten von Monaco (2006/558/EG)
Die Anhänge der Währungsvereinbarung sind deshalb entsprechend zu ändern. Aus Gründen der Klarheit sollten die Anhänge in ihrer Gesamtheit ersetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32012D0341BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/341/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32011D0780BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2011/780/EU)
Anhang XIII des Abkommens sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32013D0411BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2013/411/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32013D0334BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2013/334/EU)
Anhang XXI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32012D0229BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (2012/229/EU)
Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —