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Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die Mitgliedstaaten können als Mitglieder der Delegation der Union an den Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens teilnehmen.
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten gemeinsamen Ausschuss zur Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Die Union wird in dem Gemeinsamen Rat für die Umsetzung des Abkommens und dem Gemeinsamen Begleitausschuss, die mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzt werden,…
Die Union und die Mitgliedstaaten werden in dem mit Artikel 18 des Abkommens in der durch das Protokoll geänderten Fassung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss…
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.