Erwägungsgrund 5 32008D0275BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/275/EG)
Aufgrund des Beitritts dieser beiden neuen Mitgliedstaaten ist ein Protokoll zur Änderung der Anhänge I und II erforderlich.
Erwägungsgrund 14 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Aufgrund des Beitritts der beiden neuen Mitgliedstaaten ist ein Protokoll zur Änderung der Anhänge I und II jedes der vorstehend genannten Abkommen zwischen der…
Erwägungsgrund 4 32014D0102BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (2014/102/EU)
Das neue Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0431BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. April 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/431/EG, Euratom)
Ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen ist erforderlich, um dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 4 32013D0672BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2013/672/EU)
Das neue Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0430Ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen ist erforderlich, um dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.