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Da die Verordnung (EG) Nr. 1213/2008 aufgehoben worden ist, sollte sie daher aus dem EWR-Abkommens gestrichen werden. Diese Anpassungen sollten auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1274/2011 übertragen werden. Sie betreffen die Zahl der von Island zu überwachenden Pestizide und die Zahl der von Island und Norwegen zu entnehmenden und zu analysierenden Proben je Erzeugnis und tragen insbesondere der begrenzten Kapazität der isländischen Laboratorien Rechnung.
Die Verordnung (EG) Nr. 1213/2008 der Kommission vom 5. Dezember 2008 über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Gemeinschaft für 2009, 2010 und…
Diese Anpassungen sollten auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 788/2012 übertragen werden. Sie betreffen die Zahl der von Island zu überwachenden Pestizide…
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1274/2011 der Kommission vom 7. Dezember 2011 über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union für 2012, 2013…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 788/2012 der Kommission wird die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1274/2011 der Kommission aufgehoben, die in das EWR-Abkommen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wird die Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates vom 8. Februar 1993 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wird die Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates vom 8. Februar 1993 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.