Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausweitung des EU ETS auf Anlagen in den EFTA-Staaten bewirkt eine Erhöhung der Menge der im EU ETS nach den Artikeln 9 und 9a der Richtlinie 2003/87/EG insgesamt zugeteilten Zertifikate. Die EFTA-Staaten übermitteln in Teil A der Anlage zu dieser Richtlinie die einschlägigen Angaben, die die Kommission zur Ermittlung der durchschnittlichen jährlichen EWR-weiten Gesamtzertifikatmenge benötigt.
Für Anlagen, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 gemäß Artikel 24 Absatz 1 in das EU-EHS einbezogen wurden, wird die Menge der ab dem 1. Januar 2013 zu…
Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 30j die in Anhang III genannte Tätigkeit einseitig auf Sektoren ausweiten, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind,…
Die Kommission unterrichtet die EFTA-Staaten über die Durchführung von Artikel 24a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG und über die Auswirkungen, die dies auf…
Die EFTA-Staaten unterstützen uneingeschränkt, dass die Anzahl der durch Versteigerung zugeteilten Zertifikate im EU ETS zunimmt, mit dem Ziel, die kostenlose…
Seit seiner Anpassung bei der Einarbeitung in das EWR-Abkommen durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 6/2011 vom 1. April 2011 zur Änderung von…
Folgender Artikel wird eingefügt: Anpassung der gemeinschaftsweiten Menge der Zertifikate (1) Für Anlagen, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 gemäß Artikel 24…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.