Erwägungsgrund 2 32012D0352BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Republik Südsudan in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/352/EU)
Nach Artikel 94 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ist der Beitrittsantrag eines Staates dem AKP-EU-Ministerrat vorzulegen, der über den Antrag entscheidet.
Erwägungsgrund 2 32012D0352BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Republik Südsudan in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/352/EU)
Nach Artikel 94 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ist der Beitrittsantrag eines Staates dem Ministerrat vorzulegen, der über den Antrag entscheidet.
Art. 1 32013D0257BESCHLUSS DES RATES vom 27. Mai 2013 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 im Rahmen des Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu vertretenden Standpunkt (2013/257/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Protokoll über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 im Rahmen…
Erwägungsgrund 3 32012D0491Nach Absatz 6 des Anhangs Ib zum AKP-EU-Partnerschaftsabkommen kann der AKP-EU-Botschafterausschuss im Namen des AKP-EU-Ministerrats zwischen den in Absatz 2…
Art. 1 32012D0491Der Standpunkt, den die Europäische Union im AKP-EU-Botschafterausschuss hinsichtlich der Umverteilung eines Teils der nicht zugewiesenen Mittel des 10.…
Erwägungsgrund 6 32012D0352BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Republik Südsudan in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/352/EU)
Der Standpunkt der Union im AKP-EU-Ministerrat sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —