Art. 3 32012D0469BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union in dem Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich des Entwurfs einer Regelung zu Spurhaltewarnsystemen und des Enwurfs einer Regelung zu Notbrems-Assistenzsystemen (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/469/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0499BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juni 2012 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der der Europäischen Union (2012/499/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0496BESCHLUSS (EU) 2023/496 DES RATES vom 2. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 13-H, 30, 48, 51, 53, 67, 78, 105, 110, 116, 117, 121, 125, 131, 138, 140, 148, 149, 150, 152, 157 und 164 sowie zu einem Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution R.E.5 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32011D0296BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2011/296/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D1496BESCHLUSS (EU) 2020/1496 DES RATES vom 13. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.