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Kommissionstätigkeiten im Hinblick auf andere Statistiken sollten einem Planungs- und Koordinierungsverfahren unterliegen, damit konsolidierte Informationen über diese Maßnahmen gewährleistet sind. Dieses Verfahren sollte von Eurostat gesteuert und sein Anwendungsbereich auf Themen beschränkt werden, die zwischen den zuständigen Dienststellen der Kommission und Eurostat wechselseitig abgestimmt werden.
Unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank koordiniert die…
Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Statistiken unterliegen einem von Eurostat gesteuerten Planungs- und Koordinierungsverfahren und werden im Rahmen dieses…
Durch enge Zusammenarbeit zwischen Eurostat und anderen Kommissionsdienststellen bei statistischen Tätigkeiten und durch die angemessene Koordinierung dieser…
Den Politikern obliegt es, Ziele vorzugeben und die für das Erreichen dieser Ziele erforderlichen Informationen festzulegen. Mit der Durchführung dieser…
Eurostat koordiniert die Entwicklung und Erstellung anderer Statistiken. Zu diesem Zweck führt Eurostat folgende Maßnahmen durch:
Die Kommission (Eurostat) arbeitet nach Möglichkeit mit dem UIS, der OECD und anderen internationalen Organisationen zusammen, um die internationale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.