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Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPOL RD Congo zu fassen. Diese Ermächtigung schließt insbesondere die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ein.
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politischen und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse…
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nach Artikel 25 des…
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2012/392/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags…
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Gemeinsamen Aktion 2009/709/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden…
Gemäß dem Beschlusses 2011/781/GASP des Rates ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.