Erwägungsgrund 1 32013D0475BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf den Beschluss Nr. 0004 zur Änderung des Anhangs 1 des Abkommens (2013/475/EU)
Der Beschluss 2011/719/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32010D0302BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2010 zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Europäischen Gemeinschaft über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und -inspektionen sowie damit zusammenhängender Angelegenheiten (2010/302/EU)
Die Kooperationsvereinbarung wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/97/EG des Rates vom 24. Juli 2008 zur…
Erwägungsgrund 1 32011D0530BESCHLUSS DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit (2011/530/EU)
Die Kommission hat im Einklang mit dem vom Rat am 17. Dezember 2009 angenommenen Mandat, mit dem die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt wurde,…
Art. 1 32011D0530BESCHLUSS DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit (2011/530/EU)
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens…
Erwägungsgrund 5 32014D0734BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/734/EU)
Die Union und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 14. Juni 2012 beim Verwahrer des…
Art. 12 32009R0392Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem das Athener Übereinkommen…