Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2010/231/GASP wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Absatz 3 wird folgender Buchstabe angefügt: „d) die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Waffen und militärischer Ausrüstung und auf die Bereitstellung von direkter oder indirekter technischer Beratung, von finanzieller oder sonstiger Hilfe und von Ausbildung im Zusammenhang mit militärischen Tätigkeiten, die ausschließlich zur Unterstützung des Politischen Büros der Vereinten Nationen für Somalia oder zur Nutzung durch das Politische Büro der Vereinten Nationen für Somalia bestimmt sind, wie sie vom Sanktionsausschuss im Voraus genehmigt wurden.“
Nummer 11 in Abschnitt I des Anhangs des Beschlusses 2010/231/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste in Abschnitt I des Anhangs des Beschlusses 2010/231/GASP aufgenommen.
Der Beschluss 2010/231/GASP wird wie folgt geändert:
Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Beschluss 2010/231/GASP wird wie folgt geändert:
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2011/101/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.