Art. 2 32012D0671BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS vom 23. Oktober 2012 über die richterlichen Aufgaben des Vizepräsidenten des Gerichtshofs (2012/671/EU)
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft.
Art. 2 32011D0792BESCHLUSS ATALANTA/4/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Dezember 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/792/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 6. Dezember 2011 in Kraft.
Art. 2 32012D0284BESCHLUSS ATALANTA/1/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 25. Mai 2012 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2012/284/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 6. April 2012.
Art. 2 32011D0857BESCHLUSS 2011/857/GASP DES RATES vom 19. Dezember 2011 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2012.
Art. 5 32012D0045BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION vom 23. Januar 2012 zur Ernennung der Mitglieder des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (2012/45/EU, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am 23. Januar 2012 in Kraft.
Art. 2 32012D0332BESCHLUSS 2012/332/GASP DES RATES vom 25. Juni 2012 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2012.