Anhang Vb 32006R0765VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006 DES RATES vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
NORWEGEN SCHWEIZ VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA JAPAN VEREINIGTES KÖNIGREICH SÜDKOREA AUSTRALIEN KANADA NEUSEELAND LIECHTENSTEIN ISLAND
Anhang 1 32004D0732BESCHLUSS BiH/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. September 2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/732/GASP)
— Argentinien — Bulgarien — Chile — Kanada — Marokko — Neuseeland — Norwegen — Rumänien — Schweiz — Türkei
Anhang 1 32010D0184BESCHLUSS ATALANTA/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. März 2010 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/184/GASP)
„ANHANG LISTE DER IN ARTIKEL 2 ABSATZ 1 GENANNTEN DRITTSTAATEN — Norwegen — Kroatien — Montenegro — Ukraine.“
Anlage ARVVerordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen
AlbanienAndorraBelgienBosnien und HerzegowinaBulgarienDänemarkDeutschlandEstlandFinnlandFrankreichGriechenlandIrlandIslandItalienKasachstanKosovoKroatienLettlan…
Anhang 1 32011D0846BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES ATALANTA/5/2011 vom 16. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/846/GASP)
„ANHANG LISTE DER IN ARTIKEL 2 ABSATZ 1 GENANNTEN DRITTSTAATEN — Norwegen — Kroatien — Montenegro — Ukraine — Serbien“
Anhang 1 32009D0758BESCHLUSS ATALANTA/7/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Oktober 2009 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/758/GASP)
„ANHANG LISTE DER DRITTSTAATEN NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 1 — Norwegen — Kroatien — Montenegro“