Erwägungsgrund 5 32012D0306BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2012 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/306/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0105BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/105/EU)
Das Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32012D0827Das neue Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32013D0462BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2013/462/EU)
Das neue Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32013D0786BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2013/786/EU)
Das neue Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0252BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Februar 2005 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/252/EG, Euratom)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —