Erwägungsgrund 8 32012D0656Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Standpunkt der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts der DVR Laos zur WTO festzulegen —
Art. 1 32012D0759BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2012 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2012/759/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO zu vertreten…
Erwägungsgrund 4 32012D0656Diese Verpflichtungen wurden in das Protokoll über den Beitritt der DVR Laos zur WTO aufgenommen.
Erwägungsgrund 2 32012D0656Am 19. Februar 1998 wurde die Arbeitsgruppe für den Beitritt der DVR Laos zur WTO eingesetzt, um sich auf Beitrittsbedingungen zu verständigen, die für die DVR…
Erwägungsgrund 8 32012D0759BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2012 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2012/759/EU)
Daher ist es notwendig, den im Namen der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts Tadschikistans zur WTO zu vertretenden Standpunkt festzulegen…