Erwägungsgrund 3 32008D0076BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 (2008/76/EG)
Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0095BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 (2007/95/EG)
Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32009D0748BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG)
Die Verlängerung des vorstehend genannten Übereinkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 12 32009D0430BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (2009/430/EG)
Das Übereinkommen sollte jetzt geschlossen werden —
Art. 7 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Übereinkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend…
Erwägungsgrund 3 32012D0381BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service (2012/381/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden.