BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN SAN MARINOS
BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Kooperationsausschuss, der im Rahmen des Abkommens über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/775/EU)
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Anhang II 32012D0775
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