Erwägungsgrund 2 32012D0231BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch (2012/231/EU)
Diese Verhandlungen haben zu Abkommen in Form von Briefwechseln geführt, die mit Thailand am 22. November 2011 und mit Brasilien am 7. Dezember 2011 paraphiert…
Erwägungsgrund 3 32012D0792Gemäß dem Beschluss 2012/231/EU des Rates vom 23. April 2012 wurden die Abkommen am 26. Juni 2012 mit Brasilien und am 18. Juni 2012 mit Thailand im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32013D0107BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/107/EU)
Nach dem Abschluss der Verhandlungen wurde das Abkommen am 29. November 2011 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Nach Abschluss der Verhandlungen wurden das Abkommen und das Protokoll am 25. April 2014 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32013D0040BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2010 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2013/40/EU)
Die Verhandlungen wurden abgeschlossen und das Abkommen wurde am 14. Oktober 2009 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32011D0348BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2009 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Gemeinschaft und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2011/348/EG)
Das Abkommen, das am 28. Januar 2009 paraphiert wurde, ist das Ergebnis dieser Verhandlungen.