Erwägungsgrund 2 32012D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (2012/429/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32012D0435BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (2012/435/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32012D0472BESCHLUSS DES RATES vom 26. April 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/472/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32013D0629BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2013/629/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32012D0792BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechselszwischen der Europäischen Union und Brasiliengemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleischund des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch (2012/792/EU)
Die Abkommen sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0702BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/702/EG)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —