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Die im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 18. und 19. Juni 2009 einen Beschluss zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon angenommen und erklärt, dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrags die Bestimmungen des genannten Beschlusses in ein Protokoll aufnehmen werden, das nach Maßgabe ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügt wird.
In der Erklärung Nr. 9 im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der Vertrag von Lissabon angenommen wurde, ist vorgesehen, dass der…
Der Europäische Rat beschließt, dass eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten die von der irischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen…
In der Erklärung 39 zu Artikel 290 des AEUV, die der Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon…
Am 20. Juli 2011 hat die irische Regierung gemäß Artikel 48 Absatz 2 Satz 1 EUV einen Vorschlag zur Änderung der Verträge in Form eines Protokolls zu den…
Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im…
Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.