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Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, zusammen mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen, sollten Makrofinanzhilfen der Union ein in Ausnahmefällen zum Einsatz kommendes Finanzinstrument in Form einer ungebundenen und nicht zweckgewidmeten Zahlungsbilanzhilfe sein, das die Wiederherstellung einer tragfähigen Zahlungsbilanz im Empfängerland zum Ziel hat, und sie sollten die Durchführung eines politischen Programms, das entschlossene Anpassungs- und Strukturreformmaßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation vorsieht, vor allem innerhalb des Programmzeitraums fördern und die Umsetzung entsprechender Abkommen und Programme mit der Union unterstützen.
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, zusammen mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, zusammen mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte ein in Ausnahmefällen zum Einsatz kommendes Finanzinstrument in Form einer ungebundenen und nicht zweckgewidmeten…
Mit der Makrofinanzhilfe der Union sollte die Wiederherstellung einer tragfähigen Zahlungsbilanz der Ukraine und somit ihre wirtschaftliche und soziale…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte nicht lediglich die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen des…
Die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union sollten Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken. Diese Ziele sollten von der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.