Erwägungsgrund 5 32011D0469BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/022 DK/LM Glasfiber, Dänemark) (2011/469/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Dänemark eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0468BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard, Dänemark) (2011/468/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Dänemark eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0659BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/015 DK/Danfoss-Konzern Dänemark) (2010/659/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Dänemark eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32012D0537BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/008 DK/Odense Steel Shipyard, Dänemark) (2012/537/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Dänemark eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0662BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/001 DK/Nordjylland aus Dänemark) (2010/662/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Dänemark eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0725BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/017 DK/Midtjylland Machinery aus Dänemark) (2011/725/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Dänemarks bereitgestellt werden kann —