Erwägungsgrund 6 32013D0207BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2013/207/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 6 32012D0401BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2012/401/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32012D0425BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2012/425/EU)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32013D0200BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (2013/200/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 9 32012D0251BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/251/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 8 32013D0011BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang IV (Energie) und Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2013/11/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —