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Das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou und geändert durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg und das am 22. Juni 2010 in Ouagadougou unterzeichnete Abkommen, (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“) sieht vor, dass für jeden Fünfjahreszeitraum ein Finanzprotokoll festgelegt wird.
Das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der…
Das zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und…
Die Unterzeichnung des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum…
Die Unterzeichnung des Abkommens zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im…
Die Europäische Gemeinschaft setzt sich im Rahmen des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und…
ENTWURF EINES BESCHLUSSES Nr. …/2010 DES AKP-EU-MINISTERRATES vom 22. Juni 2010 über die von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.