Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/016 IT/Agile, Italien) (2013/277/EU)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.
Erwägungsgrund 1 32013D0277
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