Erwägungsgrund 6 32013D0335BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2013 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (2013/335/EU)
Die Änderung sollte ab dem 1. Januar 2013 gelten, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2012 fortgesetzt werden kann.
Erwägungsgrund 2 32013D0207BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2013/207/EU)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte geändert werden, um die derart erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2013 zu ermöglichen —
Erwägungsgrund 3 32013D0333Protokoll 30 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2013 zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 3 32011D0457BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (MEDIA Mundus) (2011/457/EU)
Protokoll 31 zum Abkommen sollte geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Diese Änderung sollte ab dem 1. Januar 2011 Anwendung…
Erwägungsgrund 3 32014D0307BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2014/307/EU)
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2014 zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 2 32014D0307BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2014/307/EU)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2014 zu ermöglichen.