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Erklärung der Europäischen Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft Die Vertreter der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben die Europäische Kommission darum gebeten, zu bestätigen, dass der Gesamtbetrag der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2012 erwarteten Beiträge zu allen Euratom-Forschungstätigkeiten 55 Mio. CHF nicht überschreitet. Die Europäische Kommission bestätigt, dass der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2012 zu zahlende Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der relevanten statistischen Daten und der Proportionalitätsfaktoren, die bei der Berechnung der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft für 2012 erwarteten Beiträge zu allen Euratom-Forschungstätigkeiten, einschließlich der vor dem Abschluss des Abkommens durchgeführten Tätigkeiten, angewandt werden, 55 Mio. CHF nicht überschreiten wird.
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 sieht vor, dass der EGF bis zu einer jährlichen Obergrenze von 150 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.