Erwägungsgrund 1 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die…
Erwägungsgrund 4 32011D0853BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2011 über die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten im Namen der Union (2011/853/EU)
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union und ihre Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 4 32006R1416Das Abkommen ist am 10. März 2006 in Kraft getreten . Diese Verordnung sollte daher am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft…
Erwägungsgrund 1 32004D0660BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Juli 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu den Änderungen der Anlagen von Anhang 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2004/660/EG)
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32014D0143BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im…
Erwägungsgrund 1 32005D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu einem Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft zur Änderung von Anlage 1 Buchstabe B Nummer 9 des Anhangs 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2005/9/EG)
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.