Erwägungsgrund 5 32013D0278BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/023 IT/Antonio Merloni S.p.A., Italien) (2013/278/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32013D0017BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna Motorräder, Italien) (2013/17/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32013D0277BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/016 IT/Agile, Italien) (2013/277/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32012D0007BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/002 IT/Trentino-Alto Adige/Südtirol, Hochbau, Italien) (2012/7/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32013D0276BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/010 AT/Austria Tabak, Österreich) (2013/276/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Österreich eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32013D0013BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/011 AT/Soziale Dienstleistungen, Österreich) (2013/13/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Österreich eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —