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Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe dieser Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.